DFG: Angaben zur Reisetätigkeit im Förderantrag
Künftig müssen die Umweltauswirkungen von Forschung – darunter die Reisetätigkeit in Forschungsprojekten – bereits beim Förderantrag mitgedacht werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die größte Forschungsförderorganisation in Deutschland und dadurch auch Mitgestalterin von Rahmenbedingungen für das Wissenschaftssystem. Im Juni 2023 wurden Empfehlungen zur „Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im DFG-Förderhandeln“ festgelegt, welche neben sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit v.a. den Schwerpunkt der ökologischen Nachhaltigkeit forcieren. Förderanträge sollen danach von den Antragsteller*innen durch Überlegungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess und zu möglichen Minderungspotenzialen in den Zusatzinformationen ergänzt werden.
Ein Leitfragenkatalog dient als Anregung und Orientierung, welche “Aspekte im Sinne einer umwelt- und ressourcenschonenden Gestaltung von Forschungsprozessen” bedacht werden könnten. An erster Stelle ist die “Reflexion in Bezug auf die Reisetätigkeit” aufgeführt. Darunter sind verschiedene beispielhafte Ansatzpunkte und Fragen aufgezeigt, die Berücksichtigung finden können:
- Digitale Kommunikation
- Anpassung der Transportmittel (z.B. Zug statt Flug) oder –wege
- Verknüpfung mehrerer Reiseziele
- Priorisierung von (teureren) Direktflügen bei Reisenotwendigkeit zu entfernten Reisezielen
- Quantitative Schätzung der Umweltbelastung (THG-Emissionen)
- Verwendung digitaler oder hybrider Formate für die Organisation von Tagungen
Das Projekt FlyingLess begrüßt diesen Vorstoß der DFG und die direkte Ansprache der Reflexion der Reisetätigkeit. Bereits verfügbare Produkte von FlyingLess wie die Guideline Maßnahmen und das THG-Monitoringtool können bei der Reflexion der Reisetätigkeit eine interessante Hilfestellung sein. Weitere Produkte aus dem Projekt wie die FlyingLess Toolbox und ein Travel Desicion Tool folgen demnächst.
Hier geht’s zur Pressemitteilung der DFG.